AGB
1. Allgemeines
frischknecht ist eine unabhängige Vermittlungsagentur für Sprachaufenthalte.
2. Buchung
Buchungen nehmen wir gerne per Buchungsformular, online auf sprachausbildung.ch oder mündlich entgegen. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig zu buchen. Je nach Destination benötigen Sie ein Visum. Der Antrag und die Bearbeitung kann je nach Saison einige Zeit in Anspruch nehmen.
3. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Buchung für einen Sprachaufenthalt entsteht ein Vertragsabschluss zwischen Ihnen und frischknecht. Kundenwünsche werden soweit möglich berücksichtigt, können jedoch nicht garantiert oder zur Bedingung gemacht werden.
4. Kursbestätigung
Nach Erhalt der Kursbestätigung von der Schule erhalten Sie unsere Kursbestätigung zusammen mit der Anzahlungsrechnung.
5. Preise
Die Preise für Sprachaufenthalte werden als Originalpreise der Schulen in der entsprechenden Landeswährung publiziert.
6. Besondere Zuschläge und Gebühren
- Auftragspauschale: CHF 70.00
- Umbuchungsgebühren: Bei einer Reduktion der ursprünglich gebuchten Anzahl Lektionen pro Woche (downgrading) kann keine Rückerstattung der Differenz gewährt werden. Für jede Buchungsänderung kann zusätzlich eine Gebühr erhoben werden
- keine Expresszuschläge
(exklusiv Partner-Organisationen)
7. Zahlungskonditionen
frischknecht stellt für die gewünschten Dienstleistungen die Rechnung in Schweizer Franken. Auf Wunsch stellen wir Ihre Rechnung für die Sprachausbildung in der jeweiligen Fremdwährung (Originalpreis). Bitte teilen Sie uns dies bei Ihrer Buchung mit. Nach Ausstellung der Rechnung kann keine Änderung mehr vorgenommen werden. Eine Anzahlungsrechnung (CHF 500.00 plus, sofern gebucht, Reise und Reise-Annullations-Versicherung) wird nach Erhalt der Buchung zugestellt und ist zahlbar innert 10 Tagen. Die Schlussrechnung, abzüglich einer allenfalls geleisteten Anzahlung, erfolgt ca. 3-4 Monate vor Abreise. Diese ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Liegt der Buchungseingang weniger als 3-4 Monate vor dem Kursbeginn, wird eine Gesamtrechnung ausgestellt. Ist der Originalpreis in ausländischer Währung, so wird dieser zum günstigsten Tagesdevisenkurs (nicht der höhere Notenkurs) am Tag der Rechnungsstellung in Schweizer Franken umgerechnet. Kreditkarten und Reisechecks werden nicht akzeptiert. Nicht rechtzeitig eingegangene Zahlungen berechtigen uns, die Leistung zu verweigern und zur Belastung der Annullierungskosten gemäss Punkt 8.
8. Rücktritt / Annullierung durch den Kunden
Einen Rücktritt von Ihrer Sprachreise müssen Sie uns so rasch als möglich schriftlich mitteilen. Bei über frischknecht gebuchten Flugtickets gelten die Annullationsbedingungen des Reisebüros. Bei einer Annullation des Sprachaufenthaltes vor Kursbeginn kommen folgende Annullierungsgebühren zur Anwendung: Bis 30 Tage vor Kursbeginn wird der Betrag für die Anzahlung, die Auftragspauschale sowie die Einschreibe- und Reservationsgebühr der Sprachschule in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt innerhalb 30-15 Tage vor Kursbeginn, werden 4 Wochen Schule und Unterkunft sowie Einschreibe- und Reservationsgebühren in Rechnung gestellt. Innerhalb 14 Tage vor Kursbeginn werden die gesamten Kurskosten, Unterkunft, Einschreibe- und Reservationsgebühren in Rechnung gestellt. Annullierung am Tag der Abreise bzw. nach Kursbeginn: 100%. Kursverkürzungen gelten als Annullationen.Die Wechselkursdifferenz sowie Flug-Annullationskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Die Annullationskosten für Residenzen, Studios, Apartments etc. werden durch den lokalen Leistungsträger bestimmt und können bis 100% betragen. Annullierte Arrangements sind nicht auf andere Personen übertragbar. Erfolgt eine Annullation der Sprachreise aufgrund höherer Gewalt (wie z.B. Epidemie, Pandemie, behördliche Anordnungen, Streiks, Unruhen, Terror, Krieg) engagiert sich frischknecht für Ersatzlösungen. Kann keine Ersatzlösung angeboten werden, so erfolgt eine Rückerstattung oder Rechnungsstellung im Rahmen dieser AGB.
9. Beanstandungen
Sollten Sie während Ihres Sprachaufenthaltes Mängel oder Beanstandungen feststellen, so müssen Sie sich unverzüglich mit dem Sekretariat der Schule und mit frischknecht in Verbindung setzen und Abhilfe verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind spätere Ansprüche ausgeschlossen. Nach Beendigung des Sprachaufenthaltes können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
10. Programmänderungen
Leistungsänderungen unserer Partnerschulen bleiben vorbehalten. Die Schulen haben das Recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl bei Kursbeginn einen Gruppenkurs entsprechend zu ändern (z.B. in Einzelunterricht oder Kleingruppenkurs mit reduzierter Anzahl Lektionen).
11. Unterkunft
Die Schulen, welche die Kurse organisieren sind verantwortlich für die Selektion, Disposition, Betreuung und Organisation der Unterkunft. Reklamationen sind direkt der Schule vor Ort sowie frischknecht zu melden.
12. Feiertage
An Feiertagen findet keine Ausbildung statt. Dieser Unterricht wird in der Regel weder kompensiert noch rückerstattet.
13. Versicherungen
Die Teilnehmenden sind weder durch uns, noch durch die Schulen gegen Krankheit, Unfall, Diebstahl oder Verlust/Beschädigung von persönlichen Sachen versichert. Die Teilnehmenden sind verantwortlich, dass sie die Kranken- und Unfallversicherungen an die Bedürfnisse während des Aufenthaltes anpassen und eine Reiseversicherung abschliessen.
14. Einreise- und Visabestimmungen
Für die notwendigen Reisevorbereitungen (Einreisedokumente, Visa, Impfungen, usw.) sind die Reiseteilnehmenden selber verantwortlich. Dies gilt auch für die Einhaltung der jeweils für die einzelnen Länder gültigen Einreise-, Visa-, Zoll, Impf- und Versicherungsbestimmungen. Wird aus Gründen die frischknecht nicht zu verantworten hat die Einreise verweigert, so gilt die gebuchte Sprachreise gemäss Punkt 8 als annulliert, wobei die genannten Annullierungskosten gelten.
15. Haftung
frischknecht haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und geht keine weitergehende Haftung ein. Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden und beschränkt sich maximal auf den einbezahlten Preis für den Sprachaufenthalt. Bei höherer Gewalt lehnt frischknecht jegliche Haftung ab.
16. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
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